Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht sich noch nicht in der Lage, eine Einschätzung zum Erfahrungsbericht über das Pilotprojekt Asylverfahrensberatung abzugeben, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/652) verlangt. Der Bericht sei dem Bundesinnenministerium als Entwurf zur Prüfung vorgelegt worden. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (19/873) der Regierung.
Berlin: (hib/PK) Für die Abschiebung von Ausländern und die damit zusammenhängende Beurteilung der Reisefähigkeit sind nach Angaben der Bundesregierung die Länder zuständig. Die Bundespolizei werde lediglich in Amtshilfe tätig, heißt es in der Antwort (19/919) auf eine Kleine Anfrage (19/692) der Fraktion Die Linke.
Wie aus der Antwort hervorgeht, sind mögliche medizinische Gründe, die einer Abschiebung entgegen stehen könnten, gesetzlich genau geregelt. So werde zunächst vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstünden und daher eine entsprechende Prüfung der Reisefähigkeit nicht geboten sei, es sei denn, die gesundheitliche Beeinträchtigung wäre offensichtlich.
Ausländer, die aufgrund einer Erkrankung nicht abgeschoben werden sollen, müssten eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der die Diagnose und der Schweregrad der Krankheit sowie mögliche Folgen hervorgingen. Die betroffenen Ausländer müssten in jedem Fall der für den Vollzug der Abschiebung zuständigen Behörde ein qualifiziertes Attest vorlegen. Falls die Behörde sich nicht in der Lage sehe, das Attest zu beurteilen, müsse sie eine weitere gutachterliche Fachmeinung einholen.
Berlin: (hib/EIS) Vermutlich wird die Afrikanische Schweinepest (ASP) über größere Distanzen durch den Menschen verbreitet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/936) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/555) hervor. Die ASP ist eine hochansteckende, virale Erkrankung von Wild- und Hausschweinen. Der seuchenhafte Verlauf der Erkrankung kann zu großen Verlusten in betroffenen Tierbeständen führen. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass der Virus seit dem Jahr 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auftritt. In Russland, der Ukraine und der Republik Moldau komme die Seuche seit dem Jahr 2007 gehäuft vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung breite sich die Krankheit durch die Wanderung von erkrankten Wildschweinen nur langsam aus. Es sei deshalb davon auszugehen, dass sich die ASP durch Menschen verbreitet, die Reste von virushaltigem Fleisch oder Fleischerzeugnissen von Haus- oder Wildschweinen unsachgemäß entsorgen. Das erstmalige Auftreten der ASP bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik im Juni 2017 und bei Hausschweinen in Rumänien im Juli 2017 lasse das vermuten. Auch der Nachweis von ASP bei Wildschweinen in der Region Warschau, einem bisher nicht betroffenen Gebiet in Polen, seit November 2017 sei vermutlich darauf zurückzuführen.
Berlin: (hib/EIS) Die intensive Bejagung von Wildschweinen kann die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im heimischen Wild- und Hausschweinbestand abmildern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/941) auf eine Kleine Anfrage (19/733) der AfD-Fraktion zur Bekämpfung der ASP hervor. Entscheidend für den Bekämpfungserfolg sowie die Eindämmung im Falle eines Seuchenverlaufes sei die deutliche Reduzierung auch eine Präventivmaßnahme in der seuchenfreien Zeit. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für den Vollzug des Jagdrechts bei den Bundesländern liege. Darüber hinaus begegne das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem Jahr 2014 dem Einschleppungsrisiko über unsachgemäß entsorgte Lebensmittel unter anderem mit mehrsprachigen Informationskampagnen. Ziel seien verschiedene aus den betroffenen Ländern einreisende Personengruppen, zum Beispiel LKW-Fahrer und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.
Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Rehabilitierungsbescheinigunge
Foto: Bundesregierung/Bergmann