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Polizeirevier Stendal: Aktuelle Polizeimeldungen

Verkehrsgeschehen

 

Drogen am Steuer

In den Vormittagsstunden des 03.03.2018 wurde in Stendal auf der Stadtseeallee ein 24-jähriger VW-Fahrer kontrolliert. Der Verdacht der Beamten bestätigte sich, als ein durchgeführter Drogentest positiv reagierte. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet.

 

Ohne Fahrerlaubnis unter dem Einfluss von Drogen

Am späten Vormittag des 03.03.2018 wurde im Bereich des Stendaler Hauptbahnhofes ein VW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass der 25-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

 

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Am 03.03.2018 um 10:20 Uhr ereignete sich auf der K 1051, Rochau in Richtung B189, ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kam die 19-jährige, allein beteiligt, beim Durchfahren einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Die Fiat-Fahrerin  kollidierte mit einem Baum und überschlug sich dann. Die Fahrzeugführerin wurde für weitere Untersuchungen, leicht verletzt, in das Krankenhaus nach Stendal verbracht.

 

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Unter Alkohol auf dem  Fahrrad

Am 04.03.2017 um 00:10 Uhr fiel den Polizeibeamten ein Fahrradfahrer auf, welcher ohne Beleuchtung und mit Schlangenlinien die Bismarckstraße in Tangerhütte befuhr. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,04 Promille. Gegen den 38-jährigen Fahrradfahrer wurde ein Verfahren eingeleitet.

 

Ohne Fahrerlaubnis mit falschen Kennzeichen

Am 03.03.2018 gegen Mittag sollte ein grüner VW Golf kontrolliert werden, welcher die B188 von Stendal in Richtung Rathenow befuhr. Zunächst ignorierte der Fahrzeugführer das Haltesignal sowie das eingeschaltete Blaulicht des Funkwagens. Auf einem Parkplatz kurz vor der Ortslage Wust konnten die Beamten den Pkw stoppen. Dabei stellten sie fest, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen auf einen anderen Pkw zugelassen sind. Außerdem war der 43-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Gegen diesen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.