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Magdeburg: Verkauf von Fundfahrrädern - Gebote bis zum 2. März möglich

Landeshauptstadt Magdeburg, 14. Februar 2018

Das städtische Fundbüro veräußert in einem freihändigen Verkauf 25 Fundfahrräder. Die Veräußerung erfolgt an denjenigen, der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für das jeweilige Fahrrad abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält derjenige den Zuschlag, dessen Gebot zuerst eingegangen ist.

Gebote können bis zum 2. März 2018 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg abgegeben werden. Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Die Räder können am 20. und 27. Februar von 16.30 bis 17.30 Uhr in der 2. Etage des Neuen Rathauses angeschaut werden.

Das Mindestgebot beträgt 5 Euro. Der Bieter mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme des Fundfahrrades verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundfahrräder ein Gebot abgegeben wird. Die 25 Fahrräder werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.

Fotos und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Fundbüros unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/BürgerService und im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Verfügung. Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fundbüros telefonisch unter 0391/ 540 2064 bzw. 540 2065 oder per E-Mail an gewerbeabteilung@magdeburg.de.