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Magdeburg / ST: Asylpolitik – Rückkehrmanagement wird weiterentwickelt

Magdeburg, den 13. Februar 2018

Innenminister Holger Stahlknecht (Foto) hat während der heutigen Kabinettssitzung das Rückkehrmanagement des Landes sowie die Arbeit der Task Force Rückkehr bilanziert.


Das Rückkehrmanagement des Landes legte in den vergangenen drei Jahren einen besonderen Fokus auf die Länder, die an der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern mitwirken. So hat Sachsen-Anhalt zum Beispiel zügig und konsequent die Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen in die so genannten Westbalkanstaaten umgesetzt. Die erfolgreich hohen Rückführungszahlen im Jahr 2015 (688) und 2016 (508) sowie die zurückgehenden Asylgesuche aus dem Westbalkan führten im Jahr 2017 dazu, dass die Zahl der Abschiebungen in den Westbalkan auf 291 von insgesamt 654 Rückführungen im Jahresverlauf 2017 sank – bei gleichzeitig deutlichem Rückgang an Ausreisepflichtigen aus Ländern wie Albanien, Serbien oder dem Kosovo. Die Konzentration auf Länder, die an Rückführungen mitwirken, führt dazu, dass der Anteil der Ausreisepflichtigen aus kooperierenden Staaten in Sachsen-Anhalt von 20% auf 10% halbiert werden konnte.


Dennoch ist die Zahl der ausreisepflichtigen Duldungsinhaber in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren gestiegen. Ende 2014 lag sie bei 3.763, Ende 2017 bei 6.107. Der Hauptgrund dafür: Rund 78 Prozent der Ausreisepflichtigen kommen aus sogenannten Problemstaaten, die an Rückführungen überhaupt nicht mitwirken. Bundesweit liegt ihr Anteil bei „nur“ 41 %. Fehlende Reisedokumente machen Abschiebungen in Länder wie z. Bsp. Indien, Benin und Burkina Faso, nahezu unmöglich.

 

Bei den in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 geplanten Abschiebungen von Personen, bei denen entsprechende Reisedokumente vorlagen, wurde der mit Abstand größte Anteil nicht vollzogen, weil die betroffenen Personen nicht angetroffen wurden bzw. untergetaucht waren.

Die höchsten Rückführungszahlen sind in den Landkreisen Harz und Stendal sowie der Stadt Magdeburg mit Erstaufnahmeeinrichtungen festzustellen.

Die Task Force Rückkehr hat zwischen November 2016 und November 2017 vor Ort in den Ausländerbehörden 5.700 Akten Ausreisepflichtiger gesichtet. Auch das Fazit der Projektgruppe ist, dass eine Steigerung der Rückführungszahlen nur gelingen kann, wenn die Hauptgründe für das Scheitern der behördliche Bemühungen – fehlende Reisedokumente und Nicht-Antreffen bei Abschiebungen – beseitigt werden. Darauf liegt nun der Fokus des Rückkehrmanagements des Landes – u. a. unter Nutzung folgender Möglichkeiten:


  • Visa-Daten-Abgleich zur Identitätsklärung

 

  • Abschiebungshaft

 

  • Vernetzung und Erfahrungsaustausch der Ausländerbehörden untereinander, Workshops und Handlungsleitfaden für Ausländerbehörden.