6. Februar 2018
Egal ob Karneval oder Fasching – in der fünften Jahreszeit
wird ausgiebig gefeiert. Leider mit dabei: Die im Volksmund als K.O.-Tropfen
bekannten Flüssigkeiten wie beispielsweise Liquid Ecstasy. Unbekannte mischen
ihren Opfern die Tropfen in Getränke und machen sie damit willen- oder sogar
bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Die Polizei
gibt Tipps, wie sich jeder schützen kann.
Kurz mal das Glas für einen Gang nach draußen stehen gelassen, ein Unbekannter schmeißt eine Runde für die ganze Bar - so oder so ähnlich spielen sich die Szenarien ab, in denen Gelegenheiten entstehen, unbeobachtet etwas ins Getränk gemischt zu bekommen. „Man sollte sein Getränk immer im Blick behalten und bei offenen Getränken, die einem von Unbekannten spendiert werden vorsichtig sein“, rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Denn dem Getränk können unbemerkt sogenannte K.O.-Tropfen hinzugefügt worden sein. Oft handelt es sich dabei um GHB (Gammahydroxybutyrat), auch bekannt als Liquid Ecstasy. Es werden aber auch andere farb- und geruchlose Medikamente und Beruhigungsmittel verwendet.
Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unbewussten Einnahme
beginnen die Tropfen zu wirken: Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit,
Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wacht später auf und kann
sich an nichts erinnern. „Eine
Kombination aus Alkohol oder anderen Drogen mit solchen K.O.-Tropfen ist
besonders gefährlich. Häufig kann sich das Opfer danach gar nicht oder nur noch verschwommen daran erinnern, was passiert ist.
Durch diesen Mischkonsum erhöht sich zudem enorm das Risiko, einen
gesundheitlichen Schaden davonzutragen. Bei einer zu hohen Dosis
kann es bis zum Ersticken durch Atemlähmung kommen“,
warnt Klotter.
Hat man den Verdacht, dass
einem K.O.-Tropfen verabreicht wurden z.B. weil man motorische oder psychische
Auffälligkeiten verspürt, die man sich nicht erklären kann, sollte man
schnellstens einen Arzt oder die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen.
K.O.- Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum in Urin oder Blut
nachgewiesen werden.
„Dann
ist es wichtig sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten, denn das
Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen wie
gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw.
Arzneimittelgesetz. Nur mit einer Anzeige ist es möglich, Täter dingfest zu
machen und damit auch andere davor zu schützen, ebenfalls Opfer zu werden“, so Klotter weiter.
Selbst schützen kann man sich am besten, indem man sein Getränk nicht aus den Augen lässt oder Freunde bittet auf das Getränk zu achten. Außerdem sollten von Fremden keine offenen Getränke angenommen werden.
Tipps:
-
Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst
entgegennehmen.
-
Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
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Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
-
Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
-
Freundinnen und Freunde achten
aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
-
Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort
ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.