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BPOLI MD: 13-Jähriger führt Softairwaffe in der Regionalbahn

Bundespolizeiinspektion Magdeburg - 29. Januar 2018


Dessau / Köthen (ots) - Am 28.01.2018 meldete sich gegen 15:05 Uhr ein Junge aus einer Regionalbahn von Dessau nach Köthen bei der Polizei und gab an, dass sich im gleichen Zug ein 13-Jähriger befindet, der eine Waffe mit sich führt, die augenscheinlich "scharf" ist. 

Sofort eilte eine Streife der Landespolizei zum Bahnhof Köthen, wo der Zug in Kürze eintreffen sollte. Auf dem Bahnhof Köthen konnten die Beamten den 13-Jährigen sofort lokalisieren und nahmen ihn vor Ort in Gewahrsam. Bei der vermeintlich "scharfen" Waffe handelte es sich um eine Softairwaffe, die sichergestellt wurde. 

Eine Softairwaffe gilt laut Waffengesetz als eine sogenannte Anscheinswaffe, deren Führen, offen oder auch verdeckt, in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist. Der Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Neben der Ordnungswidrigkeit spielt noch ein weitaus wichtigerer Aspekt eine bedeutende Rolle. Selbst für Polizeibeamte ist es auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich, ob es sich bei einer Anscheinswaffe auch tatsächlich um eben solche handelt. 

Unweigerlich begeben sich Personen, die mit diesen Waffen in der Öffentlichkeit hantieren in eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Nach einer eindringlichen Belehrung wurde der Junge an die Erziehungsberechtigten übergeben.