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Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Magdeburg, 16. Januar 2018


Der Landesjagdverband und der Bauernverband Sachsen-Anhalt halten ein umfangreiches
Maßnahmenpaket für die aus Ostereuropa näherkommende Afrikanische Schweinepest für
notwendig. Bei Ausbruch der von Wild- auf Hausschweine übertragbaren, für Menschen
ungefährlichen, Afrikanischen Schweinepest (ASP) drohen Schweinehaltungen sowie
Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben im Land existenzielle wirtschaftliche Folgen.
Um das Risiko der Übertragbarkeit zu senken ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände
eine ganz entscheidende Maßnahme, die schon jetzt präventiv zum Einsatz kommen muss.
Wir sehen das Land Sachsen-Anhalt in der Verantwortung der Seuchenabwehr und dafür
notwendige Maßnahmen sind:

- Die sofortige Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr durch das Land SachsenAnhalt
analog des Beispiels von Sachsen (oder die Landkreise), um vor allem die Bejagung
von Frischlingen zu fördern. Aufgrund ihrer geringen Vitalität gelten Frischlinge als die
anfälligste Altersklasse gegenüber Krankheiten. Zudem tragen Frischlingsbachen ab dem
Alter von sechs Monaten bereits zum Anwachsen der Population bei.

- Die Entschädigung der Landwirte für die Einrichtung von Bejagungsschneisen und
Früherntemaßnahmen. Es ist künftig anzustreben, dass ähnlich wie in Bayern und
Brandenburg Bejagungsschneisen im Maisanbau von vornherein angelegt werden und
unproblematisch mit beantragt sowie ohne weiteren Kontrollaufwand nachgewiesen
werden können.

- Die Aufhebung von Einschränkungen der Schwarzwildjagd in Schutzgebieten. In diesen
Gebieten liegen die Schwarzwildbestände zum Teil weit über dem Landesdurchschnitt
und stellen ein erhebliches Gefährdungspotential dar.

- Die Erlaubnis des Einsatzes von Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen als
Präventionsmaßnahme.

- Die Befreiung der Jäger vom Standgeld und die Einführung von Hundeführerprämien für
Bewegungsjagden in Landes- und Bundesforsten.

- Zur Erhöhung der Frischlingsstrecke und als Anerkennung der Jagdbeteiligten sollten auf
Flächen des Landes- und des Bundesforstes Frischlinge mit einem Gewicht von bis zu 20
Kilogramm (aufgebrochen) kostenfrei an die Erleger oder Jagdhelfer abgegeben werden.

Beide Verbände verweisen auf die dramatischen Folgen im Seuchenfall. Allein in SachsenAnhalt
wären 210 Betriebe mit rund 1,18 Mio. Schweinen vom Verlust ihres Tierbestands oder
von drastischen Handels- und Verbringungssperren bedroht. Wir sehen zudem die
Notwendigkeit, dass eine bessere Sensibilisierung der Verbraucher über die
Verbreitungswege der ASP seitens der Landesregierung umzusetzen ist.

Auch die fleischverarbeitenden Betriebe wären von starken Umsatzeinbrüchen betroffen.
Deutschlandweit werden ca. 59 Mio. Schweine jährlich in 4.177 Schlachtbetrieben
geschlachtet. In der gesamten Schlacht- und Fleischindustrie sind ca. 114.000 Mitarbeiter
beschäftigt.