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Sachsen-Anhalt News: Budget für Arbeit startet zum Jahresbeginn

Magdeburg. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, aber nicht in einer Werkstatt arbeiten wollen, können in Sachsen-Anhalt ab 1. Januar 2018 das sogenannte Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. Es soll ihnen die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Sie können dieses Budget für Arbeit bei dem für sie zuständigen Sozialamt formlos beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anbietet.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) unterstreicht die Bedeutung für die Teilhabe am Arbeitsleben und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt: „Das Budget für Arbeit ist ein weiterer Schritt in eine inklusivere Arbeitswelt. Wir ermöglichen damit mehr Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ohne die Werkstätten grundsätzlich in Frage zu stellen. Wichtig ist auch, dass die Beschäftigten ein dauerhaftes Rückkehrrecht in die Werkstätten für behinderte Menschen haben.“

In Sachsen-Anhalt erhalten Arbeitgeber im Rahmen des Budgets für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes und zusätzlich eine Pauschale für die am Arbeitsplatz notwendige Anleitung und Begleitung in Höhe von 250 Euro oder gegebenenfalls die tatsächlichen Aufwendungen.

Das Budget für Arbeit ist ein neues Instrument der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, das mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt worden ist. Das Bundesbundesteilhabegesetz, das in Schritten bis zum Jahr 2023 umzusetzen ist, wird die Lebens- und Teilhabebedingungen für Menschen mit Behinderungen nachhaltig verbessern.