header-placeholder


image header
image
jeans 2203629 960 720  1

BPOLI MD: 20-Jährige zeigt entblößten Hintern und verübt mehrere Straftaten

Widerstand, Beleidigung, Körperverletzung

Magdeburg / Niederndodeleben (ots) - Nachdem eine 20-Jährige bereits am Morgen des 08.12.2017 mehrere Straftaten verübte, beschäftigte sie die Bundespolizei in Magdeburg ebenfalls am Nachmittag des gleichen Tages und am darauffolgenden 09.12.2017. 

Am 08.12.2017 war die junge Frau der Bundespolizei wegen des Erschleichens von Leistungen laut pöbelnd in einem Regionalexpress von Köthen nach Magdeburg aufgefallen. Hinzu kam, dass die 20-Jährige in dem Zug grundlos einer 79-jährigen Frau mehrmals mit ihren voll bepackten Taschen gegen den Kopf schlug. Die 79-Jährige erstattete Strafanzeige und begab sich in ärztliche Behandlung. 

Das zweite Mal fiel die junge Frau am Haltepunkt Niederndodeleben auf. Hier saß sie an der Bahnsteigkante und ließ ihre Beine in das Gleis baumeln. Den Bundespolizisten, die sie aus der Gefahrenzone herausholten, verweigerte sie die Herausgabe ihrer Personalien. Sie zog ihre Hose herunter, entblößte ihr Hinterteil, hielt es in Richtung der Beamten und meinte, dass diese sie mal könnten. Am 09.12.2017 führte die 20-Jährige weitere Straftaten aus. 

Am Hauptbahnhof Magdeburg schlug sie gegen 21:40 Uhr einen 63-jährigen Reisenden mit den Händen mehrfach ins Gesicht, nachdem dieser ihren Koffer leicht zur Seite geschoben hatte, um sich den Weg frei zu machen. Eine Streife der Bundespolizei ging dazwischen und trennte die Täterin von dem Mann. Glücklicherweise wurde der Mann bei dem Übergriff der jungen Frau nicht körperlich verletzt. 

Nun bespuckte sie die eingesetzten Beamten mehrfach. Unter erheblichem Widerstand wurde die 20-Jährige auf die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg verbracht. Auf der Wache beleidigte sie die eingesetzten Beamten und zeigte wieder ihr entblößtes Hinterteil. 

Den Abschluss ihrer Taten setzte die Frau, indem sie gegen 23:15 Uhr mit einer Regionalbahn von Magdeburg nach Stendal fuhr, ohne einen hierfür erforderlichen Fahrschein zu besitzen. Die 20-Jährige machte sich innerhalb von zwei Tagen wegen zweifacher Körperverletzung, mehrfachen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, wegen Beleidigungen und wegen des Erschleichens von Leistungen strafbar.


Symbolfoto