header-placeholder


image header
image
csm Tullner Marco web e86ce570ff

Magdeburg / ST: Kabinett beschließt Gesetzentwurf der Schulgesetznovelle

Tullner:  "Grundlagen für Grundschulverbund sollen geschaffen werden"


Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf der Schulgesetznovelle beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für die parlamentarischen Beratungen übergeben.

"Eine Novelle des Schulgesetzes ist nötig, um die gesetzliche Grundlage für die Schulen in einigen wesentlichen Punkten an aktuelle Anforderungen anzupassen. So sollen die Grundlagen für den Schulverbund geschaffen werden, der dazu beitragen wird, das Grundschulnetz im ländlichen Raum zu erhalten, aber gleichzeitig den demografischen Entwicklungen Rechnung trägt. Mit Öffnung des Vorbereitungsdienstes werden notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für Seiten- und Quereinsteiger geschaffen, die dazu beitragen, den Lehrkräftebedarf abzusichern. Darüber hinaus sollen Schulen in freier Trägerschaft beim Einsatz von Lehrkräften den öffentlichen Schulen gleichgestellt und von bürokratischen Lasten befreit werden", erklärte Bildungsminister Marco Tullner (Foto).

Zu den wesentlichen Eckpunkten des Gesetzentwurfes zählen:

Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung von Schulstandorten in ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte

Zum weitgehenden Erhalt von Grundschulstandorten im ländlichen Raum mit geringer Einwohnerdichte soll den Schulträgern von Grundschulen die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Grundschule, deren Bestand nach den Festlegungen der Schulentwicklungsplanung nicht mehr gegeben oder gefährdet ist, als unselbständigen Teilstandort mit einer größeren, bestandsfähigen Grundschule als Hauptstandort zu einem Grundschulverbund zusammen zu schließen.

Öffnung des Vorbereitungsdienstes zur Qualifizierung neuer Lehrkräfte

Angesichts erheblicher Altersabgänge in der Lehrerschaft müssen die Möglichkeiten der Gewinnung neuer Lehrkräfte erweitert werden. Dazu können bei Bedarf in den verschiedenen Schulformen, Fächern oder Fachrichtungen auch Bewerberinnen und Bewerber, die über entsprechende Hochschulabschlüsse verfügen, in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Auf Qualität und klare Befähigung bei den Fächerkombinationen wird dabei natürlich besonders geachtet. Weiter wird die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf den Vorbereitungsdienst auch berufsbegleitend zu organisieren. Hiermit werden die Seiten- und Quereinstiegsmöglichkeiten insgesamt erheblich erweitert.

Anpassung der Regelungen für Ersatzschulen

Für die Schulen in freier Trägerschaft wird der Verwaltungsaufwand für die Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen für den Vertretungsunterricht reduziert. Im Entwurf wird klargestellt, dass Ersatzschulen beim Einsatz von Lehrkräften über die gleichen Möglichkeiten verfügen wie öffentliche Schulen. Lehrkräfte genehmigter Ersatzschulen können künftig ebenfalls an den Weiterbildungen für Lehrkräfte öffentlicher Schulen teilnehmen. Weiterhin wurde eine Regelung aufgenommen, dass auch einer genehmigten Ersatzschule eine Finanzhilfe gewährt werden kann, wenn sie die Gewähr dafür bietet, dass sie dauerhaft die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.