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Weitere Verlängerung der Binnengrenzkontrollen

Bundesinnenminister de Maizière (Foto) hat entschieden, die Binnengrenzkontrollen ab dem 12. November 2017 auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes in nationaler Verantwortung für weitere 6 Monate durchzuführen. Die Binnengrenzkontrollen beschränken sich auf die deutsch-österreichische Landgrenze sowie auf Flugverbindungen von Griechenland nach Deutschland.

Bundesinnenminister de Maizière hierzu: "Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten haben dramatische terroristische Anschläge erlebt. Die Sicherheitslage im gemeinsamen europäischen Gefahrenraum ist nach wie vor angespannt. Es bestehen auch weiterhin Defizite beim Schutz der EU-Außengrenzen sowie ein erhebliches Maß illegaler Migration innerhalb des Schengenraums. Es ist Aufgabe der Innenminister, auf diese andauernde Sicherheits- und Migrationslage angemessen zu reagieren. Deshalb habe ich mit meinen Amtskollegen aus den hauptbetroffenen Mitgliedstaaten beschlossen, die Binnengrenzkontrollen im Rahmen des Schengenrechts in nationaler Souveränität über den 11. November 2017 hinaus anzuordnen. Eine vollständige Rückkehr zu einem Schengenraum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ist erst möglich, wenn die Entwicklung der Gesamtlage dies zulässt. Daran arbeiten wir, alle Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und der EU-Rat mit Hochdruck. Aber es liegt noch ein längerer Weg vor uns, den wir zu Ende gehen müssen."

Der Rat der Europäischen Union hatte die derzeitigen Binnengrenzkontrollen mit Beschluss vom 11. Mai 2017 auf letztmaligen Vorschlag der Europäischen Kommission im Rahmen des sogenannten Krisenmechanismus des Schengener Grenzkodex bis zum 11. November 2017 ermöglicht.

Die deutsch-österreichische Landgrenze ist nach wie vor der Schwerpunkt illegaler Migration nach Deutschland. Zudem wurden vermehrt unerlaubte Einreisen auch auf dem Luftweg aus Griechenland festgestellt. Ob auch an weiteren Binnengrenzen künftig kontrolliert werden muss, bleibt der fortlaufenden Lagebewertung vorbehalten.

Die Entscheidung erfolgte in enger Konsultation mit den Innenministerien in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen. Die Europäischen Kommission, der Rat der Europäischen Union, der Präsident des Europäischen Parlaments sowie die Innenministerinnen und Innenminister der EU-/Schengener-Vertragsstaaten haben gestern ein entsprechendes Notifizierungsschreiben erhalten.