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Grimm-Benne: LRH-Bericht ist Plädoyer für Qualität

Magdeburg. Sachsen-Anhalt Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat begrüßt, dass der Landesrechnungshof die Finanzierung und die Qualität in der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt geprüft hat. 

Der Bericht sei ein Plädoyer für mehr Qualität in der Kinderbetreuung, sagte Grimm-Benne (Foto). "Eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, eine starke Rolle der Jugendämter mit einer Fach- und Restfinanzierungsverantwortung in einer Hand und eine weitere Qualifizierung der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, die zwischen den Landkreisen und den Trägern getroffen werden, so dass diese praxistauglicher werden - all das fordert der Landesrechnungshof." Der vorgelegte Sonderbericht gebe insgesamt gute Anregungen für eine inhaltliche Novellierung des Kinderförderungsgesetzes, die sich Landesregierung und Parlament für das kommende Jahr vorgenommen hätten.

Konkret empfiehlt der Landesrechnungshof, den Betreuungsschlüssel zu überprüfen, die Abwesenheitszeiten des pädagogischen Personals zu berücksichtigen sowie insgesamt die Landesmittel stärker mit einer Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen zu verknüpfen. Die Personalausstattung solle dem aktuellen Stand der Wissenschaft Rechnung tragen, schließlich sei die gesellschaftliche Rendite frühkindlicher Bildung belegt. "Auch der Landesrechnungshof sagt also: Wir brauchen eine bessere Fachkraft-Kind-Relation", so Grimm-Benne. Hier voranzukommen, sei auch vor dem Hintergrund des bundesweiten Wettbewerbs um Fachkräfte wichtig.

Der Landesrechnungshof gibt nach eigenem Bekunden keine Empfehlung für ein künftiges Finanzierungssystem. Für den Fall des Festhaltens am System der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (LEQs) empfiehlt er unter anderem konkretere Rahmenvorgaben, zum Beispiel auch für angemessene Leitungsfreistellungen. Außerdem regt er an, bei Nicht-Abschluss von LEQs zu sanktionieren. Wo keine Vereinbarungen abgeschlossen werden, könne die Zahlung der Landespauschalen verweigert werden.

Nicht zuletzt regt er - auch vor dem Hintergrund der Finanzierungsbeteiligungen von Gemeinden und Eltern - an, den Trägern konkretere Vorgaben zur Staffelung der Betreuungsumfänge zu machen, damit individuellen Bedarfen der Eltern besser Rechnung getragen werden kann.

Wenn jetzt in einem ersten Schritt die Landespauschalen angehoben und die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts umgesetzt worden seien, werde die breite Debatte über inhaltliche Veränderungen im Kinderförderungsgesetz folgen, sagte Grimm-Benne. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofs, die vorliegende Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes und das für den 21. November angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeiten bei der Kinderbetreuung seien dabei einzubeziehen. "Zunächst muss die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden verbessert werden. Dann wird dieser zweite Schritt folgen", sagte Grimm-Benne. "Wir brauchen ein modernes, zukunftsfestes Kinderförderungsgesetz, das neben den Kommunen auch Erzieherinnen und Erziehern sowie den Eltern Verbesserungen bringt."