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BGA: Der Freihandel mit Kanada kann beginnen!

Berlin (ots) - "Endlich kann das modernste Freihandelsabkommen in der Geschichte der Europäischen Union nun von großen und kleinen Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks genutzt werden. 

Die vorläufige Anwendung betrifft insbesondere den Handelsteil, der das Herzstück eines jeden Freihandelsabkommens ist. Dabei ist es nicht nur wichtig, dass 98 Prozent der Zölle abgeschafft werden. Zumindest im Warenverkehr mit Kanada ist nun Schluss mit unnötiger und nicht mehr zu rechtfertigender Bürokratie." 

Dies erklärt Anton F. Börner (Foto), Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) anlässlich der heute beginnenden, vorläufigen Anwendbarkeit des am 30. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichneten, umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits.

"Die vorläufige Anwendbarkeit wird mit der Zeit die Panikmacher widerlegen. CETA wird die bewährten EU-Standards nicht antasten. Aber das EU-Kanada-Abkommen ist noch nicht über den Berg. Wir erwarten daher, dass eine neue Bundesregierung weiterhin auf eine zeitnahe, EU-weite Ratifizierung von CETA hinwirkt", so Börner abschließend.