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PM 2017 204

Sachsen-Anhalt: 17 Millionen EUR Steuern auf Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2016

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2016 für 1 480 unbeschränkt steuerpflichtige Fälle Erstfestsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer für deren übertragenes Vermögen vorgenommen. Insgesamt wurden Steuern in Höhe von 17 Millionen EUR festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen neben der Zahl der Festsetzungen (+ 5,4 %) auch die Steuern um 9,1 Prozent bzw. 1,4 Millionen EUR an. Pro Steuerfall mussten durchschnittlich gut 11 500 EUR an den Fiskus gezahlt werden. 

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, wurden im Jahr 2016 Vermögensübertragungen mit einem Gesamtwert in Höhe von 336,2 Millionen EUR steuerlich veranlagt. Nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen verblieben steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 79,6 Millionen EUR. Im Vergleich zum Jahr 2015 wurden damit 7,4 Millionen EUR bzw. 10,3 Prozent mehr steuerpflichtige Erwerbe veranlagt.

Mehr als die Hälfte des übertragenen Vermögens (56,1 %) führte aufgrund der Steuerbefreiungsvorschriften nicht zu einem steuerpflichtigen Erwerb und somit auch nicht zu einer Steuerlast.

Insgesamt wurden im Jahr 2016 für 1 255 Erbschaften unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 68 Millionen EUR nachgewiesen. Auf diese Erwerbe wurden 15,5 Millionen EUR Steuern festgesetzt. Neben den Erbschaften waren 225 Schenkungen im Inland steuerrelevant.

Durch Schenkungen wurden Vermögenswerte in Höhe von 202,1 Millionen EUR übertragen. Davon wurden nach Abzug der sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen sowie Anrechnung der Vorerwerbe 40,4 Millionen EUR als steuerpflichtige Erwerbe veranlagt. Insgesamt wurden darauf Schenkungsteuern in Höhe von 1,5 Millionen EUR festgesetzt.