Fast 10 Prozent weniger Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Sachsen-Anhalt im 1. Halbjahr 2017 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Sachsen-Anhalt gingen im 1. Halbjahr 2017 bei den Amtsgerichten 1 868 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt bedeutet das im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Rückgang um 201 Anträge bzw. um 9,7 Prozent. Nach der Antragstellung folgte in 1 716 Verfahren (91,9 %) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Mangels Masse abgewiesen wurden 141 Verfahren (7,5 %), 11 Mal (0,6 %) erfolgte die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Voraussichtliche Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf 326,6 Millionen EUR. Fast 14 Prozent der Anträge auf Eröffnung eines Verfahrens betrafen Unternehmen. In den ersten 6 Monaten 2017 gingen 256 derartige Anträge ein. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 waren das 27 Verfahren weniger, bzw. ein Rückgang um 9,5 Prozent. Zum Zeitpunkt des Antrages beschäftigten die Unternehmen 1 943 Arbeitnehmer. 178 Mal folgte dem Antrag die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In den folgenden Wirtschaftsbereichen gingen im ersten Halbjahr 2017 mehr als 10 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein:
Bei den übrigen Schuldnern wurden im 1. Halbjahr dieses Jahres 1 612 Anträge gezählt. Diese gliederten sich in folgende Schuldnerarten: 1 248 Verbraucher (77,4 %), 348 ehemals selbständig Tätige (21,6 %), 9 Nachlassinsolvenzverfahren (0,6 %) sowie 7 Insolvenzverfahren (0,4 %) von natürlichen Personen, die als Gesellschafterinnen und Gesellschafter tätig waren. Die Verbraucherinsolvenzen gingen damit um 11,9 Prozent (169 Verfahren) zurück. |