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PM 2017 179

Sachsen-Anhalt: Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2016 um 3,3 Prozent gestiegen

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) haben die Jugendämter im Jahr 2016 insgesamt 2 557 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Das waren 82 Verfahren (3,3 %) mehr als im Jahr zuvor.

Von den eingeleiteten Verfahren waren 1 250 Jungen (48,9 %) und 1 307 Mädchen (51,1 %) betroffen, dabei erstmalig mehr Mädchen als Jungen.

Von allen Fällen bewerteten die Jugendämter 391 Fälle (15,3 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 324 Fällen (12,7 %) handelte es sich um eine latente Kindeswohlgefährdung, das heißt, eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. Die Fachkräfte der Jugendämter stellten bei 890 Verfahren (34,8 %) keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand hier ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf lagen in 952 Fällen (37,2 %) vor.

Während gegenüber dem Vorjahr die Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen um 4,2 Prozent und die Zahl latenter Kindeswohlgefährdungen um 15,6 Prozent gesunken ist, stiegen die Fälle ohne Kindeswohlgefährdung, aber mit Hilfebedarf um 11,5 Prozent und die ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf um 7,6 Prozent an.

62,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 20,5 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für eine körperliche und in weiteren 15,2 Prozent Anzeichen für eine psychische Misshandlung festgestellt. Anzeichen für sexuelle Gewalt gab es in 2,2 Prozent der Fälle. Mehrfachnennungen waren möglich.

Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls besonders betroffen. Fast jedes 3. Kind (27,2 % bzw. 696) hatte zu Beginn des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet, darunter waren 323 Kinder noch kein Jahr alt.
Drei- bis unter Sechsjährige waren von gut einem Fünftel (21,1 % bzw. 539) der Verfahren betroffen. Kinder im Alter zwischen 6 und unter 9 Jahren waren zu 18,1 Prozent (462) beteiligt und Kinder zwischen 9 und unter 12 Jahren mit 15,0 Prozent (383). Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab. Zwölf- bis unter Fünfzehnjährige hatten einen Anteil von 10,4 Prozent (266) und Kinder, die 15 Jahre und älter waren 8,2 Prozent (211).

Eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls wurden im Jahr 2016 am häufigsten anonyme Melder (18,3 %), Bekannte oder Nachbarn (13,1 %) und die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (10,0 %) den Jugendämtern gemeldet.

Hinweise
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines/einer Minderjährigen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von dem Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Zur Bewertung der Gefährdungslage macht sich das Jugendamt einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und seiner Lebenssituation. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.