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Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Foto: Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit bei der Beratung von Eltern in der Familienkasse.


Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern
verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein
Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem
Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur
ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum
Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier
Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt.

Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein
Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang
nachweisen kann.

Kann sich das Kind noch nicht bewerben, z.B. weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule
noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich
so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür
vorgesehenen Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz)
stehen unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich
auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00
Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 4 5555 30.