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Magdeburg regelt Open-Air-Saison 2017

Sogenannte seltene Störereignisse für dieses Jahr ausgewählt

Mit Beginn der Freiluftsaison hat die Landeshauptstadt Magdeburg 56 Open-Air-Veranstaltungen als sogenannte seltene Störereignisse bewertet. Diese Veranstaltungen dürfen nachts einen zulässigen Lärmpegel von 55 dB(A) haben. In der Stadt wurden 14 Bereiche (sog. Einwirkungsgebiete) festgelegt, in denen die Störereignisse stattfinden können, darunter sind der Alte Markt, der Stadtpark Rotehorn und der Wissenschaftshafen.
 
Unter den ausgewählten Veranstaltungen befinden sich neben eintägigen Terminen (Zoonacht, Kultur in den Höfen, Jazz-Festival, Ekmagadi) auch mehrtägige Termine, zum Beispiel das Stadtfest, das Kaiser-Otto-Fest, die Lümmelgaudi in Lemsdorf und Opus Aquanett. In jedem festgelegten Stadtgebiet können zehn seltene Störereignisse im Jahr veranstaltet werden. Da für keinen dieser Bereiche die zulässige Anzahl der seltenen Störereignisse erreicht wird, können auch in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag bzw. Sonntag (u.a. Stadtfest/ Europafest, Oktoberfest/ Mückenwies’n, Spectaculum) jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.
 
Für das Campusfest (Eröffnung der Studententage) wurde wie bereits in den vergangenen Jahren ausnahmsweise von den Vorgaben des Konzepts abgewichen, d.h. die Veranstaltung findet an einem Mittwoch statt. Für diese Ausnahme sind jedoch nachvollziehbare Gründe vorhanden: Zum einen sind viele Studenten am Wochenende nicht in Magdeburg, zum anderen ist das Campusfest fester Bestandteil der Magdeburger Studententage und somit auch zeitlich nicht verschiebbar.
 
Anhand der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden einige Veranstaltungen noch nachträglich angemeldet. Probleme bei der Einordnung in den jetzt festgelegten Open-Air-Veranstaltungsplan sind dabei nicht zu erwarten, da mittlerweile ein fester Stamm von Veranstaltern existiert, denen die Regelungen im Umgang mit Open-Air-Veranstaltungen bekannt sind.
 
Die Landeshauptstadt Magdeburg regelt die seltenen Störereignisse auf die Weise, dass Veranstaltungen mit einem Lärmpegel bis 55 dB(A) nur am Wochenende sowie im 14-tägigen Rhythmus in jeweils einem Einwirkungsgebiet stattfinden dürfen. Die Regelung basiert auf der Gefahrenabwehrverordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten, die Ausnahmen zulässt.