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Stahlknecht befürwortet neue Sicherheitsgesetze

Innenminister Holger Stahlknecht begrüßt die heute im Bundesrat endgültig beschlossenen Gesetze zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes, zum Europol-Gesetz, zur elektronischen Fußfessel für verurteilte Straftäter sowie zum besseren Schutz für Polizeibeamte und Rettungskräfte.

Bereits im Innenausschuss des Bundesrates hatte Stahlknecht empfohlen, den Gesetzen zuzustimmen bzw. den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. "Angesichts der hohen Gefährdungslage besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Hinblick darauf, die Möglichkeiten einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur von Polizei und Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes besser zu nutzen", so Stahlknecht.

Im Bereich terroristischer Gefahrenlagen kann künftig die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit der sog. elektronischen Fußfessel zum Einsatz kommen. "Auch für die Polizei Sachsen-Anhalt werde ich entsprechende Regelungen anstreben", so Stahlknecht. Weiterhin werden mit der Änderung des Strafgesetzbuches die Strafen bei Angriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte bei jeder Diensthandlung erhöht. Diese werden nicht als Individualpersonen angegriffen, sondern als Repräsentanten der staatlichen Gewalt. Für Innenminister Stahlknecht "ein wichtiger Schritt und ein Zeichen für alle, die Tag und Nacht ihren Kopf für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hinhalten."

Anmerkung: Auf Bitte des Deutschen Bundestags beraten die Länder im Bundesrat am 12. Mai 2017 in verkürzter Frist u.a. über die Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes, die Anpassung des Datenschutzrechts an europäische Vorgaben, das Europol-Gesetz, das Verbot der Gesichtsverhüllung für Beamte und Soldaten, die elektronische Fußfessel für verurteilte Straftäter sowie besseren Schutz für Polizeibeamte und Rettungskräfte (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/957/tagesordnung-957.html).