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Bundesrat stimmt Neustrukturierung des BKA zu

Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält eine moderne IT-Architektur. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einem vom Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetz seine Zustimmung erteilt.

Verbesserter Informationsfluss

Ziel ist es, das BKA zukunftsgerichtet aufzustellen und den polizeilichen Informationsfluss zu verbessern. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt. Außerdem wird das BKA als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt.

Elektronische Fußfessel für Gefährder

In dem Gesetz enthalten ist auch eine Regelung, nach der BKA-Beamte zur Überwachung von Gefährdern auf richterliche Anordnung künftig die elektronische Fußfessel nutzen dürfen. Damit soll der Aufenthaltsort von Personen, die möglicherweise eine terroristische Straftat begehen, ständig überwacht werden, um die Begehung der Tat zu verhindern.

Stärkung des Datenschutzes

Darüber hinaus setzt die Vorlage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April vergangenen Jahres um. Die Neuregelungen stärken sowohl den individuellen Rechts- sowie Datenschutz und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Die Neustrukturierung des BKA soll im Mai 2018 in Kraft treten, die Regelung zur elektronischen Fußfessel bereits nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017

Foto: Liegenschaft W3 des Bundeskriminalamtes am Standort Wiesbaden