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Bundesrat billigt verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 den verstärkten Einsatz von Fußfesseln zur Überwachung von extremistischen Straftätern gebilligt. Das vom Bundestag am 27. April 2017 beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Anordnung der Fußfessel künftig auch bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich ist. Voraussetzung ist eine zweijährige Haftstrafe.

Für mehr Sicherheit

Das Vorhaben ist Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vom 10. Januar 2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Anschluss verkündet. Es soll einen Monat später in Kraft treten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 12.05.2017