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Wohnungseinbrüche: Härte Strafen für Einbrecher

Die Bundesregierung will das Strafmaß für Einbrecher anheben: Für den Einbruch in eine Privatwohnung soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Überführte Einbrecher in Privatwohnungen sollen härter bestraft werden. Die Mindeststrafe beträgt künftig ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Möglichkeit, nach unten von der Mindeststrafe abzuweichen, soll es bei der neuen Regelung nicht mehr geben. Der Strafrahmen reicht damit von einem Jahr bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. "Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen. Dazu gehört auch: Wohnungseinbrüche sollen in Zukunft härter bestraft werden", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas.

Mit dem Vorhaben setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sowie einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 29. März 2017 um.

Bürger besser schützen

Ein Einbruch in die Wohnung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich von Bürgern dar. "Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen haben können", so der Bundesjustizminister. "Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen."

Dem Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger trägt die Änderung des Strafgesetzbuchs Rechnung: Der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll im neuen Absatz 4 des Paragraphen 244 des Strafgesetzbuchs als Verbrechen ausgestaltet werden.

Ermittlungsmöglichkeiten ausweiten

Daneben sollen die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung der Täter ausgeweitet werden. So ermöglicht die Neuregelung auch die Abfrage von verpflichtend gespeicherten Verkehrsdaten, sogenannten Vorratsdaten, wenn ein Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung vorliegt.

Die Bundesregierung hat im März die Förderung für den Einbau von einbruchshemmender Sicherungstechnik ausgeweitet. Bereits Investitionen ab 500 Euro sind jetzt förderfähig. Bislang lag die Mindestsumme bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses beträgt zehn Prozent der Investition. Bis zu 1.500 Euro Zuschuss sind möglich. Insbesondere Mieterinnen und Mieter profitieren in Zukunft von der Förderung.