header-placeholder


image header
image
sichergestellte geldbuendel

Zoll findet 1,2 Millionen Euro Bargeld.

Rund 1,2 Millionen Euro Bargeld fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 27. April 2017 im Rahmen einer Ausreisekontrolle. Dabei kontrollierten sie unter anderem die Passagiere eines Fluges nach Istanbul.

Bei zwei 38- und 50-jährigen türkischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ruhrgebiet fanden sie in zwei Gepäckstücken 1,2 Millionen Euro Bargeld. Da die Summe in szenetypischer kleiner Stückelung vorlag, wird derzeit geprüft, ob das Geld aus dem Drogenhandel stammt.

Bei der Vernehmung gaben die Betroffenen an, das Geld in Deutschland übernommen zu haben. Nach erfolgreicher Ausreise sollte jemand in Istanbul das Geld von ihnen übernehmen.

Nach der Vernehmung wurden die Betroffenen wieder entlassen. Das Bargeld ist sichergestellt.

Anmeldepflicht für Zahlungsmittel
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld zum Beispiel auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 Euro nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden. Mit ihren Kontrollen tragen Zöllnerinnen und Zöllner dazu bei, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie zum Beispiel dem Drogenhandel, aufzuspüren. So geht der Zoll gegen die organisierte Kriminalität vor und erschwert die Finanzierung terroristischer Aktivitäten.