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bmi neu 2016

Bundesministerium des Innern: Stel­lung­nah­me zur Fest­nah­me ei­nes Bun­des­wehr­sol­da­ten.

BMI und BAMF werden alle Verfahrensschritte im Asylverfahren auf mögliches Verbesserungspotential prüfen

Der Verdächtige wurde im Rahmen seines Asylantrages ordnungsgemäß erkennungsdienstlich behandelt und mit sicherheitsbehördlichen Datenbanken abgeglichen. Es gab keine Treffer. Im November 2016 wurde er im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angehört. Das war nach der Phase sehr hoher Zahlen Schutzsuchender, in der von einer besonderen Belastung der beteiligten Stellen gesprochen werden konnte. Auf Basis dieser Anhörung wurde ihm subsidiärer Schutz zuerkannt. Diese Entscheidung war falsch.

BMI und BAMF werden jetzt jeden Stein umdrehen, bis wir wissen, wie es dazu kommen konnte und wenn es Mängel gibt, diese abstellen. Wie es zu diesem Fehler kommen konnte, ist darüber hinaus Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die BMI und BAMF selbstverständlich intensiv unterstützen.

Wir haben in den letzten zwei Jahren sehr großen Wert darauf gelegt, an verschiedenen Stellen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in die Asylverfahren einzuziehen:

Wir haben dafür gesorgt, dass keine Asylentscheidungen ohne eine persönliche Anhörung getroffen werden können.

Wir haben für eine frühzeitige und lückenlose biometrische Registrierung aller Schutzsuchenden gesorgt. Im Rahmen dieser Registrierung erfolgt stets ein Abgleich mit den sicherheitsbehördlichen Datenbanken.
Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz und dem Ankunftsnachweis haben wir eine zentrale biometrische Datenbank geschaffen, auf die alle Behörden zugreifen können, die dies im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung können müssen.

Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Möglichkeit enthält, bei Zweifeln über die Identität von Asylbewerbern ergänzend auch deren Handys auszulesen.

Der Fall zeigt erneut, dass es das Missbrauchspotenzial gibt, das uns zu all diesen Maßnahmen veranlasst hat. Sie waren richtig und notwendig, auch wenn sie den konkreten Fall nicht verhindern konnten. Unsere bisherigen Erkenntnissen stützen nicht die These struktureller Mängel im Asylverfahren. Es scheinen vielmehr etablierte und zwingende Sicherheitsvorkehrungen, die allen hätten bekannt sein müssen, nicht befolgt worden zu sein.

Wir werden jetzt gemeinsam jeden einzelnen Verfahrensschritt - sowohl allgemein als auch im konkreten Fall - daraufhin ausleuchten, ob weitere Verbesserungen notwendig sind und wenn ja, welche.