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Vier Monate Haft im sogenannten Gaffer-Prozess.

Gewerkschaft der Polizei fordert empfindliche Strafen bei Behinderung von Polizeieinsätzen

Berlin.  Für sogenannte Gaffer, die Polizei- oder Rettungseinsätze behindern, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfindliche Strafen. „Wer sich Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten bei Einsätzen, wo es oft um Leben oder Tod gehe, in den Weg stellt, nur um seine Neugier zu befriedigen oder soziale Medien mit vermeintlich sensationellen Fotos oder Videos zu füllen, begeht bei weitem kein Kavaliersdelikt“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow ( Foto ) am Donnerstag in Rostock.

Das Amtsgericht Bremervörde hatte am Donnerstag im sogenannten „Gaffer-Prozess“ den Hauptangeklagten zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Den Tatvorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung sah der Richter als erwiesen an.

Die Polizei wie auch die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr und der Rettungsdienste würden bei Unfalleinsätzen zunehmend von skrupellosen Schaulustigen massiv behindert, bedroht oder sogar angegriffen. Nach GdP-Informationen geraten die Einsatzkräfte immer öfter in einen Spießrutenlauf. Die GdP unterstütze daher die von Niedersachsen vor rund einem Jahr auf den Weg gebrachte Gesetzesverschärfung, die nunmehr dem Bundestag zur Beratung vorliegt.

„Wertvolle Zeit geht verloren, wenn sich die Einsatzkräfte zuerst gegen rücksichtslose Hobby-Fotografen oder Videofilmer durchsetzen müssen“, sagte Malchow. Sich mit solch egoistischem Verhalten auseinandersetzen zu müssen, belasteten seine Kolleginnen und Kollegen vor Ort noch zusätzlich, wenn dann Ermittlungen aufgenommen werden müssten.

Solch aggressives Verhalten spiegle die jüngste Entwicklung der Gewaltkriminalität hierzulande wider, sagte der GdP-Chef. Der über den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf sieht Geld- und Haftstrafen für Menschen vor, die Fotos von Unfallopfern machen oder Einsatzkräfte behindern. Malchow: „Damit wird ein solches Verhalten von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochgestuft und bringt klar zum Ausdruck, dass das der Staat nicht toleriert.“

Polizeibeamtinnen und -beamte werden unterdessen immer häufiger Zielscheibe von Gewaltdelikten. Nach den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik fielen im vergangenen Jahr jeden Tag rund 30 Einsatzkräfte sogenannten vorsätzlichen einfachen Körperverletzungsdelikten zum Opfer. Sechs Beamtinnen und Beamte wurden täglich mit gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikten konfrontiert. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Polizistinnen und Polizisten als Opfer von vollendeten Straftaten um 11,2 Prozent (+ 6.345) auf 63.167, was 173 Beamtinnen und Beamten pro Tag entspricht.