header-placeholder


image header
image
Blickwinkel Wolf 25.04.2017

CDU-Fraktion: Wolfskonferenz -„Märchen oder Wahrheit – Ist der Wolf eine Bedrohung?“

Pro Regulierung Wolf


Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte gestern zu ihrer Veranstaltung Blickwinkel Wolf „Märchen oder Wahrheit – Ist der Wolf eine Bedrohung?“ in den Katharinensaal nach Wolmirstedt eingeladen. Mit Prof. Dr. Michael Stubbe haben wir einen der renommiertesten Wolfsexperten für ein Impulsreferat und die sich anschließende Diskussion gewinnen können. Darüber hinaus war das Podium hochrangig mit Staatssekretär Klaus Rehda, Franz Prinz zu Salm-Salm für den Waldbesitzerverband, Dr. Hans-Heinrich Jordan für den Landesjagdverband und Olaf Feuerborn für den Bauernverband besetzt. Nach der Eröffnung durch den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Siegfried Borgwardt wurde die Veranstaltung durch Detlef Gürth, Mitglied der CDU-Landtagsfraktion moderiert. Es wurde von allen Anwesenden sehr bedauert, dass die selbstverständlich eingeladenen Naturschutzverbände, nicht teilgenommen haben.

In der sachlich verlaufenen Diskussion gab es ein eindeutiges Statement von Prof. Dr. Stubbe, der aus wissenschaftlicher Sicht die bereits vorhandene Wolfspopulation in unserem Land als nicht gefährdet ansieht. Mit Blick auf Staatssekretär Rehda und das von ihm vertretene Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie mahnt er an, regulierend in die bereits vorhandenen Wolfsbestände einzugreifen, um eine weitere zügellose Ausbreitung zu verhindern. Die weiteren Podiumsteilnehmer teilten diese Auffassung und belegten mit ihren Wortbeiträgen den dringenden Handlungsbedarf. In der sich anschließenden Fragerunde trugen interessierte Gäste u. a. aus der Jägerschaft, der Landwirtschaft und der Kommunalpolitik Beispiele vor, an denen anschaulich dokumentiert wurde, dass im Umgang mit dem Wolf ein Umdenken der politisch Verantwortlichen erfolgen muss.

Dazu erklärt Siegfried Borgwardt: „Die CDU-Fraktion hat diese Konferenz initiiert, da dieses Thema den Menschen insbesondere im ländlichen Bereich ‚auf den Nägeln brennt?. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir den Anspruch, die Diskussion zu versachlichen, die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger dabei ernst zu nehmen und gleichzeitig das Thema wissenschaftlich zu begleiten, um mögliche Lösungsstrategien zu erarbeiten.“

Detlef Gürth ergänzt: „Als Fazit dieser Veranstaltung können erste Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, die eine politische Befassung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene erfordern.

Für die Koexistenz von Wolf und Mensch im dicht besiedelten Deutschland bedarf es dringend eines besseren Wolfsmanagements, um nicht die Akzeptanz in der Gesellschaft und die Kontrolle zu verlieren. Schutz von Mensch und Haustieren sowie Präventions- und Haftungsfragen müssen neu justiert werden. Artenschutz und Tierwohl sind gegenwärtig ebenso unzureichend, wie die Existenzsicherung von Nutztier- und Weidetierhaltern. Ohne Steuerung der Populationsentwicklung und neue Ansätze in Deutschland wird dies nicht gehen. Sachsen-Anhalt kann von den 11 EU-Ländern lernen, welche bereits mehr Erfahrungen haben und eine Regulierung der Wolfsbestände erfolgreich praktizieren. Hierzu sollte die Landesregierung auf Bundesebene und gegenüber der EU tätig werden.

Ein neues Wolfsmanagement müsste folgende Maßnahmen beinhalten:

1.      Transparenz für die Bevölkerung über die Entwicklung der Wolfspopulation und die Verortung der Vorkommen,

2.      Transparenz bei Kosten und Folgeabschätzung,

3.      neue Entschädigungsregelungen für unmittelbar Betroffene, insbesondere in Land- und Forstwirtschaft,

4.      gerichtsfeste Neuregelung der Haftungsfragen,

5.      Anpassung der Schutzmaßnahmen,

6.      Erfolgskontrolle der getroffenen Maßnahmen und des Wolfsmanagements,

7.      länderübergreifende Koordinierung,

8.      wissenschaftlich begründete Festlegung einer genauen Zahl der Wölfe, welche einen stabilen Bestand der Population sichern,

9.      Festlegung von Habitaten für den Wolf mit einem gestaffelten Schutzstatus und einer Obergrenze an Individuen,

10.  Steuerung einer stabilen Population durch Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie gezielten und überwachten Entnahmen durch hierzu befugte Jäger,

11.  Anpassung der 25 Jahre alten FFH-Richtlinie an die jetzigen Verhältnisse auf EU-Ebene,

12.  Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht unter Berücksichtigung des mit der EU abgestimmten Wolfsmanagements“.