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thomas webel cdu

2017 fließen mehr als 327 Millionen Euro in Planung, Ausbau und Unterhaltung von Sachsen-Anhalts Straßen.

In das Netz der Bundesfern- und Landesstraßen von Sachsen-Anhalt sollen dieses Jahr insgesamt mehr als 327 Millionen Euro investiert werden. „Für Maßnahmen an Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen) sind gut 238 Millionen Euro und für das Landesstraßennetz knapp    90 Millionen Euro vorgesehen“, sagte Verkehrsminister Thomas Webel ( Foto ). 

Die Unterhaltung des bestehenden Straßennetzes habe deutlich Vorrang gegenüber Neubaumaßnahmen, betonte Webel. Die Liste der notwendigen Instandsetzungen sei erneut sehr lang. „Mit der deutlichen Aufstockung der Haushaltsmittel im Vergleich zu früheren Jahren haben wir nun aber die finanzielle Basis, um den vorhandenen Reparaturstau schrittweise beseitigen zu können“, betonte der Minister.

Knapp dreiviertel der vom Bund bereitgestellten Mittel werden nach      Webels Worten für Erhaltungsmaßnahmen verwendet. Mit den eingeplanten Geldern können jedoch auch wichtige Neubauvorhaben, allen voran der

·    A 14-Abschnitt von Colbitz bis zur künftigen Anschlussstelle (AS) Tangerhütte und die

·    B 71 Ortsumfahrung (OU) Wedringen, wofür im Sommer der erste Spatenstich gesetzt werden soll, aber auch die

·    B 79 OU Halberstadt-Harsleben und die

·    B 188 OU Oebisfelde (2. Bauabschnitt),

in Angriff genommen werden.

Der Bau der

·    B 6n von Köthen bis zur A 9 (Thurland), der

·    B 91 OU Theißen und der

·    B 2/B 100 OU Eutzsch

wird planmäßig fortgesetzt.  

Neben der kontinuierlichen Sanierung der Bundesautobahnen im Lande, wofür in diesem Jahr rund 85 Millionen Euro eingeplant sind, sollen vier Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, die jeweils mehr als fünf Millionen Euro kosten. Hier nannte der Minister beispielhaft die Vorhaben an der

·    A 9 (AKR-Sanierung), Richtungsfahrbahn München, zwischen Dessau Süd und Bitterfeld-Wolfen sowie an der

·    A 14 (AKR-Sanierung), Richtungsfahrbahn Dresden, zwischen Bernburg und Halle.

Auch bei den Landesstraßen stehe die Erhaltung im Vordergrund. Insgesamt seien knapp 150 Vorhaben geplant, erklärte Webel. Unter den Projekten, die in diesem Jahr fortgeführt und abgeschlossen oder aber begonnen werden, sind die

·    L 63 OU Brumby und die

·    OU Calbe sowie die

·    L 178n als Zubringer zur A 38/B 91.

Außerdem wolle die Landesstraßenbaubehörde noch in diesem Jahr mit den Vorplanungen für die ersten neuen Projekte des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 beginnen, kündigte Webel an. „Unser Ziel ist es, alle Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs bis 2030 mindestens bis zur Baureife zu führen“, erklärte der Minister.

Zu den Projekten, für die die Planungen zuerst aufgenommen werden, gehören die

·    B 71 OU Estedt,

·    B 244 OU Wernigerode,

·    B 6n von der AS Thurland (A 9) bis zur B 184,

·    B 6 von der AS Großkugel (A 9) bis Halle/Bruckdorf (3. Abschnitte) sowie die

·    B 87 OU Weißenfels (Südtangente) und die

·    B 181 OU Zöschen-Wallendorf-Merseburg.

Zu Ihrer Information:

Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. Dezember 2016 wurde das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) verabschiedet. Anlage dieses Gesetzes ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL), der mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Der BPL basiert auf dem durch die Bundesregierung aufgestellten BVWP 2030, welcher auf Basis entsprechender Projektanmeldungen der Länder erarbeitet wurde.

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält für Sachsen-Anhalt insgesamt 61 Projekte, welche sich in 77 Einzelvorhaben unterteilen. Davon sind acht laufende und fest disponierte Vorhaben (FD), 34 Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs (VB), 14 Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) und 21 Vorhaben des Weiteren Bedarfs (WB). Die Umsetzung aller 77 Einzelvorhaben würde ein Gesamtinvestitionsvolumen von drei Milliarden Euro (Gesamtkosten der Vorhaben gemäß BVWP 2030) bedeuten. Davon entfallen mehr als 500 Millionen Euro auf die FD, gut 1,5 Milliarden Euro auf die Projekte des VB, knapp 450 Millionen Euro auf die des WB* und weitere rund 500 Millionen Euro auf die Vorhaben des WB.

·      FD=“Überhänge“ aus dem alten Bedarfsplan, bauliche Umsetzung läuft bzw. steht kurz bevor

·      VB=uneingeschränkter Planungsauftrag an die Länder, bauliche Umsetzung im Rahmen der Laufzeit bis 2030 geplant

·      WB*=Planungsauftrag an die Länder, bauliche Umsetzung voraussichtlich erst nach 2030 und

·      WB=kein Planungsauftrag an die Länder.