header-placeholder


image header
image
Body Cam 400 MarcelMueller

Die Bundespolizei kann künftig am Körper getragene Bodycams einsetzen.

Dadurch sollen die Beamten besser vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt.

Polizisten werden immer häufiger Opfer von Gewaltdelikten und müssen besser geschützt werden als bisher. Erfahrungen in einzelnen Bundesländern haben gezeigt, dass mobile, körpernah getragene Videotechnik – sogenannte Bodycams – zur Eindämmung gewalttätiger Übergriffe beiträgt.

Erleichterungen bei Fahndung und Strafverfolgung

Der Gesetz regelt auch den Einsatz von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen im Straßenverkehr. Im Gefahrenfall kann die Bundespolizei durch den Einsatz dieser Technik leichter nach Straftätern fahnden.
Außerdem können Telefongespräche, die in Einsatzleitstellen eingehen, künftig aufgezeichnet werden. Die Einsatzleitstellen der Bundespolizei erhalten häufig dringliche Anrufe. Durch eine Aufzeichnung können die Beamten die Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Auch das erleichtert die Arbeit der Bundespolizei bei der Strafverfolgung.


Freitag, 31. März 2017