header-placeholder


image header
image
illustration 1835916  340

Länder möchten bei Brexit-Verhandlungen mitreden.

Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass die deutschen Länder an den Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU beteiligt werden. Hierfür hat er am 31. März 2017 eine Entschließung gefasst.

Bundesregierung soll Mitwirkung bei Verhandlungen sicherstellen

Der Brexit hat vielfältige Auswirkungen auf die Länder, heißt es zur Begründung. Insbesondere die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung, Handel und Arbeitnehmerpolitik, Mehrjähriger Finanzrahmen sowie polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit seien betroffen. Die Bundesregierung soll die Länder deshalb rechtzeitig an den Beratungen zur Festlegung ihrer Position für die Brexit-Verhandlungen beteiligen, verlangt der Bundesrat. Gleiches gilt für gesetzgeberische Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang auf nationaler Ebene getroffen werden. Außerdem fordert die Länderkammer die Beteiligung zweier Bundesratsbeauftragter an der Ratsarbeitsgruppe "Brexit" in Brüssel.

Startschuss für die Austrittsverhandlungen

Die britische Premierministerin hat die Erklärung für den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union am 29. März 2017 offiziell dem Europäischen Rat übergeben. Das war der Startschuss für die zweijährigen Austrittsverhandlungen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 31.03.2017