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02 san heute  1

Wirtschafts News: 3 Prozent weniger innergemeinschaftliche Erwerbe im Jahr 2015.

Im Jahr 2015 wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt von den 65 848 umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen1, welche in der Umsatzsteuerstatistik auf Basis der Umsatzsteuer-Voranmeldungen nachgewiesen wurden, 4,1 Milliarden EUR innergemeinschaftliche Erwerbe2 getätigt. Das waren 3 Prozent bzw. 127 Millionen EUR weniger als im Vorjahr. 

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilte, erwirtschafteten die 65 848 steuerpflichtigen Unternehmen zusammen steuerbare Umsätze in Höhe von 70,1 Milliarden EUR. Darunter entfielen 66 Milliarden EUR auf steuerbare Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie 4,1 Milliarden EUR auf innergemeinschaftliche Erwerbe.

Insgesamt war ein Rückgang der Umsätze um 98 Millionen EUR bzw. 0,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 zu verbuchen. Dieser Rückgang ist ausschließlich auf die negative Entwicklung bei den innergemeinschaftlichen Erwerben (- 3 %) zurückzuführen und konnte auch nicht durch den Anstieg der Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen um 29 Millionen EUR bzw. 0,04 Prozent ausgeglichen werden.

Insbesondere die Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe wiesen Einbußen bei den innergemeinschaftlichen Erwerben auf. Zusammen erzielten diese 4 952 Unternehmen 3,1 Milliarden EUR und somit 153 Millionen EUR bzw. 4,7 Prozent geringere Umsätze im Rahmen der innergemeinschaftlichen Erwerbe als im Jahr 2014. Mehr als die Hälfte dieses Verlustes (51,7 % bzw. 79 Millionen EUR) war auf die Unternehmen des Landkreises Mansfeld-Südharz zurückzuführen.
Demgegenüber wurden im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz) im Vergleich zum Vorjahr höhere innergemeinschaftliche Erwerbe erwirtschaftet. Insgesamt erzielten die 12 380 steuerpflichtigen Unternehmen dieser Branche 734 Millionen EUR innergemeinschaftliche Erwerbe, damit 62 Millionen EUR bzw. 9,3 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. 

An Umsatzsteuer-Vorauszahlungen wurden 1,9 Milliarden EUR und damit 6,2 Prozent bzw. 111,5 Millionen EUR mehr als ein Jahr zuvor an den Fiskus entrichtet.

 

1  Unternehmen mit monatlicher oder vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung und einem Jahresumsatz von mehr
    als 17 500 EUR
2  Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ergibt sich nach § 1a UStG, wenn:
  -  es sich um die Lieferung eines Gegenstandes gegen Entgelt aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates in das Gebiet eines
     anderen Mitgliedstaates (Gemeinschaftsgebiet) handelt,
  -  der Erwerber ein Unternehmer ist, der diesen Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt oder eine juristische Person, die
     nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt und
  -  die Lieferung an den Erwerber durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird
     und nach dem Steuerrecht des Mitgliedstaates des Lieferers nicht auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer
     steuerbefreit ist.
Der innergemeinschaftliche Erwerb wird im Bestimmungsland steuerpflichtig, d. h., Steuerschuldner ist der Erwerber.