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Bundesrat fordert klare Regeln für automatisiertes Fahren.

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für vollautomatisertes Fahren schaffen möchte. 


In dem konkreten Gesetzentwurf sieht er jedoch keine ausreichende Grundlage für eine rechtlich sichere und wirtschaftliche Nutzung der Technologie.

In seiner umfassenden Stellungnahme vom 10. März 2017 empfiehlt er eine Überarbeitung der Regeln zum zulässigen Betrieb und den notwendigen Systemvoraussetzungen vollautomatisierter Fahrzeuge. Zu konkretisieren sei insbesondere, wann genau die Übernahme der Fahrzeugsteuerung zu erfolgen habe und wie die Fahrer_innen dazu aufzufordern sind.

Haftungsfragen konkretisieren

Außerdem sollten die Bestimmungen zu Haftungsfragen angepasst werden. Von der Einführung erhöhter Haftungshöchstbeträgen sei abzusehen. Sie hätte eine gesteigerte Beitragsbelastung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Folge und würde außerdem für ein uneinheitliches Haftungssystem sorgen, warnen die Länder. An die Bundesregierung richtet sich die Empfehlung, die vorgesehenen Datenverarbeitungsregeln auf eine mögliche Überarbeitung und Präzisierung zu prüfen. Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat auf die Verbraucher_innen. Die geplante Evaluierung solle auch aus Verbraucher_innensicht erfolgen. Notwendig sei zudem, ihre Wahlfreiheit zu stärken. Wer vollautomatisierte Fahrsysteme nicht nutzen möchte, sollte auch künftig angemessen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Automatisiertes Fahren auf dem Weg

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung könnten technisch gesteuerte Autos bald zum Alltag auf deutschen Straßen gehören. Er möchte solche Fahrzeuge zulassen, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Die letzte Verantwortung bleibt allerdings beim Menschen. Der oder die Fahrerin muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können, beispielsweise wenn sich die Wetterbedingungen für die Sensoren zu sehr verschlechtern.

Blackbox für die Schuldfrage

Im Falle eines Unfalls oder bei technischem Versagen soll eine Blackbox die Suche nach dem Schuldigen übernehmen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit ließe sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stellt die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Moralische Überlegungen begleiten das Vorhaben

Fragen des automatisierten Fahrens beschäftigen nicht nur die Politik, sondern seit längerem auch Philosophen, Juristen und die technische Experten. Das Bundesverkehrsministerium hat hierzu eine Ethikkommission aus 14 Wissenschaftlern unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters di Fabio eingesetzt. Die Ethik-Kommission soll Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickeln.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf ebenfalls am 10. März 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfinden steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Plenarsitzung des Bundesrates am 10.03.2017