header-placeholder


image header
image
grimm benne petra

Magdeburg: Informationen über ambulant betreute Wohnformen.



Magdeburg. Für wen ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Alter die richtige Wohnform? Was muss bei der Gründung beachtet werden? Darüber informiert der „Leitfaden Ambulant betreute Wohngemeinschaft in Sachsen-Anhalt“, den das Sozialministerium aufgelegt hat. Der Leitfaden informiert über die sogenannten neuen Wohnformen, angefangen von der Gründung, der Gestaltung und den Organisationsformen bis hin zu den Kosten und den Beratungsangeboten. Sozialministerin Petra Grimm-Benne ( Foto ) : „Die Broschüre kann und will eine individuelle Beratung nicht ersetzen, gibt aber wertvolle Tipps.“ Adressaten seien neben Interessenten und ihren Angehörigen auch ambulante Pflegedienste und die Wohnungswirtschaft. 

Pflege- und betreuungsbedürftige Menschen wollen heute auch bei einem bestehendem Pflege- oder Hilfebedarf so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben. Dabei hat sich das gemeinschaftliche Wohnen in einer Wohngemeinschaft mit anderen, die in der gleichen Situation sind, als Alternative zu einem Umzug in eine stationäre Einrichtung herausgebildet. 

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wohnen in der Regel acht bis zwölf Menschen gemeinsam in einer großen Wohnung oder einem Haus. Dienstleistungsanbieter wie ambulante Pflegedienste, Präsenzkräfte zur Regelung der Alltagsorganisation oder Anbieter für Hauswirtschaft oder Betreuung werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern je nach Bedarf ausgewählt.

Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) hat dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften erfordern zwar im Allgemeinen einen höheren organisatorischen Aufwand, ermöglichen aber auch ein größeres Maß an Selbstbestimmung, Mitwirkung und Mitgestaltung sowie gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner. 

Die Broschüre soll Bewohnerinnen und Bewohnern, ihren Angehörigen und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie Interessierten, aber auch ambulanten Pflegediensten und der Wohnungswirtschaft gezielt wichtige Informationen und Hinweise zum Aufbau und zum Betreiben einer solchen Wohngemeinschaft vermitteln. Diese Hinweise können jedoch eine gezielte individuelle, auf die Örtlichkeit abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Beratungsmöglichkeiten gibt es in Sachsen-Anhalt beispielsweise bei der Beratungsstelle für neue Wohnformen bei der Gesellschaft Prävention im Alter (PIA e.V.), der Heimaufsicht im Landesverwaltungsamt, dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit sowie, bei baurechtlichen Fragen, bei den zuständigen Bauordnungsbehörden. 

Die Broschüre kann per E-Mail bestellt werden unter ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de. Erarbeitet wurde sie in Kooperation mit der Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PiA), der Landeshauptstadt Magdeburg, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und dem Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V./Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V.