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Mofas und Mopeds: schwarz in den Frühling.

Neues Kennzeichen ab 1. März 2017

Geldbußen oder Freiheitsstrafen bei fehlender Versicherung

Mit dem Beginn der milden Temperaturen startet die neue Saison für Moped- und Mofafahrer: Zum 1. März wird damit auch ein Wechsel des Versicherungskennzeichens notwendig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen alle Kleinkrafträder ein schwarzes Kennzeichen, wie die ADAC Autoversicherung AG informiert. Das bisherige grüne Schild wird ungültig: Da es sich um ein sogenanntes Ablaufkennzeichen handelt, ist keine Kündigung der Versicherung notwendig - Ablauftermin ist stets Ende Februar. An der jährlich wechselnden Farbe des Kennzeichens erkennt die Polizei, ob der Versicherungsschutz für das aktuelle Jahr gilt.

Pflicht ist das Kennzeichen nicht nur für Mofas und Mopeds, sondern auch für Kleinkrafträder mit bis zu 50 km/h Höchstgeschwindigkeit und bis zu 50 ccm Hubraum sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h. Dazu gehören zum Beispiel auch Segways, Quads und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h und maximal 45 km/h.

Das Fahren trotz einer fehlenden oder ungültigen Versicherung stellt eine Straftat dar und kann für den Fahrer schwere Folgen nach sich ziehen: Ist der Verstoß fahrlässig, können Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldbußen bis zu 180 Tagessätzen die Konsequenz sein. Bei vorsätzlichem Vorgehen können sich die Strafen unter Umständen verdoppeln. Zudem muss der Fahrer bei Unfällen selbst für den Schaden aufkommen.

Das neue Versicherungskennzeichen kann sowohl online unter www.adac.de/mopedversicherung als auch in allen ADAC-Geschäftsstellen erworben werden. ADAC-Mitglieder bekommen die Versicherung zu vergünstigten Konditionen.

Bildrechte ADAC Fotograf ADAC