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Selbstständig tätige Frauen können erstmals Mutterschaftsgeld erhalten.



Krankentagegeldversicherung gleicht Verdienstausfall für privat versicherte Frauen in der Zeit des Mutterschutzes aus

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Bundestag eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, die es selbstständig tätigen, privat krankenversicherten Frauen ermöglicht, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, sowie die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk:

"Diese Änderung war überfällig. Auch privat versicherte, selbstständig tätige Unternehmerinnen haben Anspruch auf gesundheitlichen Schutz für sich und ihr Kind. Wir begrüßen, dass künftig alle privat krankenversicherten, selbstständigen Frauen den gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden.

Künftig können sie über ihre private Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen. Sie erhalten so die Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Erwägungen zu entscheiden, ob sie während der letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach einer Entbindung ihrer beruflichen Tätigkeit gar nicht oder nur eingeschränkt nachgehen wollen.

Bislang haben viele junge Frauen vor der Familienphase den Schritt in die Selbstständigkeit auch deswegen gescheut, weil es ihnen in der Anfangsphase finanziell nicht möglich gewesen wäre, aus eigenen Mitteln eine Auszeit aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu finanzieren. Dieses Hindernis haben wir aus dem Weg geräumt."