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DEKRA Verkehrspsychologen geben Tipps für die fünfte Jahreszeit.



Heute blau und morgen blau

- Restalkohol wird von vielen unterschätzt

- Bei Unfall ist man schon ab 0,3 Promille ein Straftäter

- Bei Faschingsfeiern Hin- und Rückweg gut planen

Wer am Faschingstreiben teilnimmt, sollte sich keinesfalls alkoholisiert ans Steuer setzen, warnen die Verkehrsexperten von DEKRA. Schon ab 0,5 Promille im Blut drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Häufig unterschätzt: der Restalkohol am Morgen danach. 

„Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen“, sagt Dr. Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei DEKRA. „Alkohol verschlechtert schon in geringen Dosen das Reaktionsvermögen und erhöht die Risikofreude.“ Bei 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko für Autofahrer um das Doppelte, bei 0,8 Promille um das Vierfache und bei 1,1 Promille um mehr als das Zehnfache. 

Jecken und Narren, die bis in den Morgen gefeiert haben, unterschätzen oft die Nachwirkung von Alkohol. Wer nachts um vier Uhr noch 1,5 Promille intus hat, muss mindestens bis zum Nachmittag (etwa 10 bis 15 Stunden) warten, bis der Restalkohol vollständig abgebaut ist. Wer lange feiert, sollte deshalb den folgenden Tag besser frei nehmen. 

„In euphorisierenden Situationen wie Fasching ist es schwer, den Alkoholkonsum zu kontrollieren. Oft verfliegen schon mit dem ersten Schluck die guten Vorsätze. Deshalb mein Rat: besser keine halben Sachen machen und das Auto stehen lassen“, rät der DEKRA Verkehrspsychologe. Dazu ist es nötig, das Event mit Hin- und Rückweg gut zu planen: zum Beispiel mit dem Taxi, den Öffentlichen, per Abholung, zu Fuß oder mit einem vorab bestimmten ausgesuchten Fahrer, der absolut „trocken“ bleibt. 

Wer versucht ist, sich als Fahrer „ein Gläschen in Ehren“ zu genehmigen, sollte daran denken, dass ein Autofahrer, der mit 0,3 Promille einen Unfall verursacht, vom Gesetz bereits als Straftäter behandelt wird. Als Konsequenzen drohen sechs Monate bis fünf Jahre Führerscheinentzug, der Verlust der Versicherungsschutzes und eine Geldstrafe durchaus in Höhe eines Monatsgehalts. Dr. Wagner: „Das wäre ein teuer erkaufter Glücksmoment.“

Besonders gefährdet sind die jüngeren Fahrer. So gehörten 44,3 Prozent der alkoholisierten Beteiligten an Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2015 der Altersgruppe unter 35 Jahren an. 


DEKRA Tipps: Sicher durch die Faschingszeit

An Fasching am besten ganz auf das Auto verzichten.

Die Feier gut planen: Für Hin- und Rückweg auf Taxi, die Öffentlichen zurückgreifen, sich abholen lassen oder zu Fuß gehen

Alternative: einen „Designated Driver“ bestimmen, der absolut trocken bleibt.

Vorsicht, Restalkohol: Der Körper baut nur 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. 1,5 Promille sind erst nach 10 bis 15 Stunden ganz abgebaut.

Bei Feiern bis in den Morgen besser den Tag frei nehmen und keine Maschinen bedienen.

Bild :
Schlechtere Reaktion, höhere Risikobereitschaft ? Alkohol und
Autofahren vertragen sich nicht (Bild: DEKRA)