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Sachsen-Anhalt legt Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“ auf.

Sachsen-Anhalt legt ein Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“ auf. 15 Millionen Euro sind dafür im Doppelhaushalt vorgesehen, der derzeit im Landtag beraten wird. 


Über Eckpunkte des Programms hat Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, heute im Kabinett berichtet. Das Programm wendet sich insbesondere an Langzeitarbeitslose ab 35 Jahren, die vor einer Vielzahl von Problemen stehen, und die intensiv begleitet werden sollen. 2.000 Plätze sollen zur Verfügung stehen.

Zwar steige die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit sinke, „aber der Anteil der Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind, wächst.“ Inzwischen gehöre mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen dieser Gruppe an, sagte die Ministerin. Ziel des Landesprogramms sei, gesellschaftliche Teilhabe in geförderter Beschäftigung zu ermöglichen. „Parallel geht es darum, die Beteiligten auch persönlich zu stabilisieren und eine neue Basis für Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen“, sagte Grimm-Benne ( Foto ) . Vorbild sei das erfolgreiche Programm „Familien stärken“. Ähnlich wie dort sollen die Teilnehmenden kontinuierlich bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit unterstützt werden.

Grimm-Benne sagte, es gebe verschiedene Module des Landes und des Bundes im Bereich des Sozialen Arbeitsmarktes, dazu zählten die Landesprogramme „Jobperspektive 58+“ und „Familien stärken“ sowie das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“. Das neue Programm ergänze diese und nutze Erfahrungen aus den bereits laufenden Programmen. Aus dem Landesprogramm sollen folgende Programmkomponenten finanziert werden:

1)     Intensive Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der geförderten Beschäftigung. Geplant ist der landesweit flächendeckende Einsatz entsprechender Coaches in allen Landkreisen und kreisfreien Städten (analog zum Programm „Familien stärken“), die die Teilnehmenden schon bei der Teilnehmerauswahl (Profiling), während der geförderten Beschäftigung (sozialer Arbeitsmarkt) und auch noch eine Zeitlang nach gelungener Integration in reguläre Beschäftigung begleiten und unterstützen.

2)     Die Beschäftigung im „Sozialen Arbeitsmarkt“ soll grundsätzlich im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH nach § 16d SGB II) erfolgen. Aus dem Landesprogramm sollen ergänzend Sachkosten finanziert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Jobcenter die AGH-Beschäftigung über einen längeren Zeitraum (im Einzelfall bis zu 3 Jahre pro Teilnehmer/in) absichern. Erste Abstimmungen sind dazu bereits erfolgt. Insgesamt werden rund 2.000 Beschäftigungsplätze in diesem sozialen Arbeitsmarkt angestrebt.

3)     Langzeitarbeitslose, die im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarktes erfolgreich stabilisiert wurden, sollen in Arbeitsplätze in einem Übergangsarbeitsmarkt (geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in regulären Betrieben) vermittelt werden. Die finanzielle Förderung dieser Arbeitsplätze soll ausschließlich aus Regelinstrumenten des SGB II erfolgen. Auch diese Teilnehmer/innen sollen aber weiter durch die Coaches aus dem Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“ begleitet und  unterstützt werden.
Die Umsetzung des Landesprogramms soll ab Frühjahr in enger Abstimmung mit den Jobcentern beginnen. Im Haushaltsentwurf des Kabinetts für 2017/2018 sind für das Programm  für 2017 vier Millionen eingestellt, für 2018 dann elf Millionen.

Grimm-Benne: „Bei vielen Langzeitarbeitslosen kommen mehrere Probleme zusammen, wie fehlender Job, gesundheitliche Einschränkungen, Schulden, gegebenenfalls auch psychische Instabilität. Wenn das der Fall ist, greifen die regulären Instrumente zur Förderung der Arbeitsmarktintegration wie Qualifizierung oder Eingliederungszuschüsse oft nicht.“ Für diese Personengruppe biete längerfristige geförderte und sozialpädagogisch begleitete Beschäftigung im Rahmen  eines Landesprogramms „Sozialer Arbeitsmarkt“  die Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe, zum Aufbau von  Selbstvertrauen  und zur persönlichen Stabilisierung. Die Jobcenter sollen die Teilnehmer der Maßnahme auswählen. Coaches, die in allen Landkreisen eingesetzt sein werden, sollen sie engmaschig begleiten. Grimm-Benne: „Wir schaffen über das Programm die Grundvoraussetzung dafür, dass später weitere Integrationsschritte in Richtung regulärer Beschäftigung unternommen werden können.“

Hintergrund:

Das Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“ ist ein neuer Baustein für den Sozialen Arbeitsmarkt. Bereits heute gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten der Bundesagentur, der Jobcenter und auch des Landes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die damit ergänzt werden sollen:

·        Landes-ESF-Programm „Familien stärken –Perspektiven eröffnen“  (Schwerpunkt: Alleinerziehende und Familien-Bedarfsgemeinschaften; Ziel: Integration in regulären Arbeitsmarkt – aktuell rd. 1.800 Familien in Betreuung, rd. 700 Personen in Arbeit oder Ausbildung gebracht)

·        Landes-ESF-Programm Gesellschaftliche Teilhabe „Jobperspektive 58+“ (Schwerpunkt: ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren; Ziel: gesellschaftliche Teilhabe durch geförderte Beschäftigung, würdevoller Übergang in Altersrente –  aktuell rd. 1.100 Arbeitsplätze á 20 Std./Woche)

·        Bundesprogramm Soziale Teilhabe – SoTa (Schwerpunkt: Langzeitarbeitslose ab 35 Jahren mit negativer Integrationsprognose; Ziel: Teilhabe durch geförderte Beschäftigung, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit – aktuell rd. 2.000 Arbeitsplätze á 30 Std./Woche)

·        Förderung von Integrationsbetrieben (Schwerpunkt: Menschen mit Behinderungen, Ziel:  Arbeitsplätze für behinderte Menschen durch finanzielle Förderung zum individuellen Nachteilsausgleich)